Wir legen Wert darauf, dass Sie neben der Qualität unserer Leistungen auch deren Preis kennen. Wir sprechen mit Ihnen über unsere Honorierung vor der Leistungserstellung, so dass Sie vor von Ihnen nicht erwarteten Überraschungen sicher sind.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch Pauschalen für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, z.B. für die Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung etc.
Für einmalig stattfindende Projekte bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, anstatt der Honorierung nach Stundensätzen feste Projekthonorare zu vereinbaren. So haben Sie zu jedem Zeitpunkt Planungssicherheit. 
(Stand: 01.10.2006)
1. Zeitgebühren für Tätigkeiten innerhalb der StBGebV (§ 1 StBGebV)
| Auszubildende |
€ 20,00 bis € 35,00 / Std. |
| Lohnbuchhalter/Finanzbuchhalter |
€ 50,00 bis € 65,00 / Std. |
| Qualifizierte Mitarbeiter |
€ 65,00 bis € 80,00 / Std. |
| Steuerberatungsassistenten |
€ 70,00 bis € 85,00 / Std. |
| Steuerberater |
€ 92,00 / Std. |
2. Zeitgebühren für Tätigkeiten außerhalb der StBGebV
(wirtschaftl. Beratung / Unternehmensberatung / Jahresabschlussprüfung etc.)
| Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer |
€ 150,00 / Std. |
| Steuerberater |
€ 150,00 / Std. |
| Diplomierte Mitarbeiter |
€ 100,00 / Std. |
| Qualifizierte Mitarbeiter |
€ 80,00 / Std. |
| EDV-Berater |
€ 90,00 / Std. |
3. Spesen und Auslagen
| Tagegeld |
|
| bis zu 4 Std. |
€ 15,00 |
| 4 bis 8 Stunden |
€ 30,00 |
| Über 8 Stunden |
€ 50,00 |
| Kilometergeld |
€ 0,50 / km |
| Übernachtungskosten und sonstige Auslagen |
Zum Nachweis |
4. Lohn- und Gehaltsabrechnung
Bei einer Anzahl Mitarbeiter (inkl. Aushilfen):
| Von bis zu 3 Mitarbeitern |
pro MA/Monat |
€ 15,00 |
Von 4 bis zu 50 Mitarbeitern zuzüglich Grundpauschale |
pro MA/Monat pro Monat |
€ 11,00 - 12,00 € 26,00 |
Mehr als 51 Mitarbeiter zuzüglich Grundpauschale |
pro MA/Monat pro Monat |
€ 11,00 - 12,00 € 50,00 |
Im Übrigen gilt die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer! |