1. Grundsätzliches zum Versorgungsausgleich

Geht eine Ehe in die Brüche, werden die während der Ehe erworbenen Rentenanrechte der Ex-Partner per Versorgungsausgleich geteilt. Das BMF hat nun ausführlich dargestellt, welche einkommensteuerlichen Folgen sich daraus für die Ehepartner ergeben.
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