Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung i. S. des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO, ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E-Mail nicht erforderlich. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrichtig i. S. des § 356 Abs. 2 AO, wenn sie den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt.
Betriebsausflug 2024 – Lüneburg bei Traumwetter
Einmal im Jahr heißt es bei Franz + Partner: Rechner aus, Team rein in den Bus! Unser traditioneller Betriebsausflug führte uns nach Lüneburg – und
Jobmesse 2024 – Steuerberatung hautnah erleben!
Am 1. und 2. Juni 2024 war es wieder soweit: Die Jobmesse öffnete ihre Türen, und wir waren – wie seit vielen Jahren – selbstverständlich
Weihnachtsfeier 2024 – Ein festlicher Jahresausklang im Acanto Hannover
Am 6. Dezember 2024 war es wieder soweit: Franz + Partner lud zur traditionellen Weihnachtsfeier ein. Dieses Jahr fand das festliche Beisammensein im