Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. Das im Schreiben des BMF vom 1.8.2016 (BStBl I 2016, 662, Anlage 3) enthaltene „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Seine Verwendung ist nicht Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
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Jobmesse Hannover HCC 25./26.06.
Nachdem die Corona-Pandemie so gut wie alle Messeveranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 ausfallen ließ, öffnete das HCC im Juni 2022 wieder