BFH: Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren

Das Finanzgericht darf die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen die Amtsaufklärungspflicht zu verstoßen.
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