Wird die Steuer nicht bis zur Fälligkeit entrichtet, fällt Säumniszuschlag an. Der Säumniszuschlag beträgt monatlich 1% des rückständigen Steuerbetrages (12% jährlich). Gegen die Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für die Zeiträume ab 2019 keine ernstlichen Bedenken, so der X. Senat des BFH mit Beschluss v. 13.9.2023, X B 52/23 (AdV). Allerdings hat dies kurz danach der VIII. Senat des BFH mit Beschluss v. 22.9.2023 (VIII B 64/22 (AdV)) anders beurteilt.
Betriebsausflug 2024 – Lüneburg bei Traumwetter
Einmal im Jahr heißt es bei Franz + Partner: Rechner aus, Team rein in den Bus! Unser traditioneller Betriebsausflug führte uns nach Lüneburg – und
Jobmesse 2024 – Steuerberatung hautnah erleben!
Am 1. und 2. Juni 2024 war es wieder soweit: Die Jobmesse öffnete ihre Türen, und wir waren – wie seit vielen Jahren – selbstverständlich
Weihnachtsfeier 2024 – Ein festlicher Jahresausklang im Acanto Hannover
Am 6. Dezember 2024 war es wieder soweit: Franz + Partner lud zur traditionellen Weihnachtsfeier ein. Dieses Jahr fand das festliche Beisammensein im