Wird die Steuer nicht bis zur Fälligkeit entrichtet, fällt Säumniszuschlag an. Der Säumniszuschlag beträgt monatlich 1% des rückständigen Steuerbetrages (12% jährlich). Gegen die Höhe des Säumniszuschlags bestehen auch für die Zeiträume ab 2019 keine ernstlichen Bedenken, so der X. Senat des BFH mit Beschluss v. 13.9.2023, X B 52/23 (AdV). Allerdings hat dies kurz danach der VIII. Senat des BFH mit Beschluss v. 22.9.2023 (VIII B 64/22 (AdV)) anders beurteilt.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
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Jobmesse Hannover HCC 25./26.06.
Nachdem die Corona-Pandemie so gut wie alle Messeveranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 ausfallen ließ, öffnete das HCC im Juni 2022 wieder