BFH Kommentierung: Erste Tätigkeitsstätte bei Bereitschaft an verschiedenen Einsatzorten eines Feuerwehrmanns

Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG.
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