BFH Kommentierung: Kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet bei Tätigkeit innerhalb einer ortsfesten Einrichtung

Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung auszuüben hat. 
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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