Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags, wenn die GmbH am Vermögen der Zebragesellschaft nicht beteiligt ist. Die Komplementär-GmbH nutzt insofern fremden Grundbesitz.
Betriebsausflug 2024 – Lüneburg bei Traumwetter
Einmal im Jahr heißt es bei Franz + Partner: Rechner aus, Team rein in den Bus! Unser traditioneller Betriebsausflug führte uns nach Lüneburg – und
Jobmesse 2024 – Steuerberatung hautnah erleben!
Am 1. und 2. Juni 2024 war es wieder soweit: Die Jobmesse öffnete ihre Türen, und wir waren – wie seit vielen Jahren – selbstverständlich
Weihnachtsfeier 2024 – Ein festlicher Jahresausklang im Acanto Hannover
Am 6. Dezember 2024 war es wieder soweit: Franz + Partner lud zur traditionellen Weihnachtsfeier ein. Dieses Jahr fand das festliche Beisammensein im