BFH Kommentierung: Trennungsunterhalt durch Überlassung einer Wohnung

Bei der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten handelt es sich um Naturalunterhalt, der in Höhe der ortsüblichen Miete als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG berücksichtigt werden kann (Anschluss an BFH-Urteil v. 12.4.2000, XI R 127/96, BFHE 192, 75, BStBl II 2002, S. 130, unter II.1.).
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