BFH Pressemitteilung: Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastungen

Der BFH hat klargestellt, dass Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.
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