BFH Pressemitteilung: Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden für Zwecke der Schenkungsteuer

Der BFH hat entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Das gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sog. Nacherwerb nach § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, d.h. bei einer Schenkung, die innerhalb von 10 Jahren nach der ersten Schenkung erfolgt.
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