BFH Pressemitteilung: Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

Der BFH hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auch bei Nutzung eines Taxis lediglich in Höhe der Entfernungspauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.
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