BFH Pressemitteilung: Verpflichtung zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Der BFH hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 1.1.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind.
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