Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind diverse Verlustverrechnungsregelungen zu beachten. Seit 2021 dürfen in einem Veranlagungsjahr Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und Einkünften aus Stillhalterprämien verrechnet werden und zwar maximal bis zu einer Höhe von 20.000 EUR. Die nur im Veranlagungsverfahren anzuwendende Verlustverrechnungsregelung hält der BFH bei summarischer Prüfung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
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Jobmesse Hannover HCC 25./26.06.
Nachdem die Corona-Pandemie so gut wie alle Messeveranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 ausfallen ließ, öffnete das HCC im Juni 2022 wieder