BMF: Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben

Das BMF hat zum Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes informiert und den Anwendungszeitpunkt verschoben.
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