BMF: Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Die Finanzverwaltung äußert sich zum Auslaufen der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach § 12 Abs. 2 UStG und führt eine Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht ein.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der