BMF: Basiszins zum 2.1.2023 zur Berechnung der Vorabpauschale

Das BMF hat den Basiszins zum 2.1.2023 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2023 gem. § 18 Abs. 4 InvStG erforderlich ist.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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