BMF: Beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz
Nach einem neuen BMF-Schreiben ist einem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer auch dann stattzugeben, wenn der Antragsteller Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats oder eines EWR-Mitgliedstaats ist und in der Schweiz seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der