BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

Für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen kommt – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – auch weiterhin befristet ein ermäßigter Umsatzsteuersatz zur Anwendung. Die Finanzverwaltung verlängert den zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 2.7.2020.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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