BMF: Körperschaften mit Sitz im Ausland ab 1.1.2024

Das BMF äußert sich zur Neuregelung der verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich von § 14b AO ab 1.1.2024.
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