BMF Referentenentwurf: Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern

Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) i. S. des § 139c AO startet zum 30.9.2024. Ab diesem Zeitpunkt soll mit der initialen Vergabe der W-IdNr. begonnen werden.
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