BMF: Umsatzsteuerliche Sonderregelungen für Gebietskörperschaften

Für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sind in § 18 Abs. 4f und 4g UStG Sonderregelungen für Gebietskörperschaften enthalten. Das BMF hat hierzu ein Anwendungsschreiben veröffentlicht und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
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