BMF: Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1.1.2022 zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bekannt gegeben. Die Liste wurde aktuell geändert.
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