BMF: Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis und Ausweis eines negativen Betrags

Die Finanzverwaltung hat zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG bei Ausweis eines negativen Betrages und Verweis auf weitere Dokumente in einer Abrechnung Stellung bezogen.
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