BMF: Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022

Das BMF hat sich zur Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022 geäußert und eine Nichtbeanstandungsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG getroffen.
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