Bundesrat: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie auch in 2023

Der Bundesrat hat am 7.10.2022 dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Geregelt ist darin auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
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