BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen
Das BVerfG hat eine Vorlage des FG Köln zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 % für unzulässig erklärt.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der