FG Baden-Württemberg: Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass im Falle des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen sind.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der