FG Baden-Württemberg: Lieferung von Abfall i.S. von Art. 3 Nr. 1 der Abfallrahmenrichtlinie unterliegt der Umsatzsteuer
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass unentgeltlich erworbene Gegenstände, die vom Unternehmer zur Wiederverwendung aufbereitet und verkauft werden, als Lieferungen gegen Entgelt zu steuerbaren Umsätzen führen.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der