FG Baden-Württemberg: Verluste aus Kauf- und Verwaltungsverträgen über (See-)Container

Entfaltet der Investor über die Unterzeichnung von Kauf- und Verwaltungsverträgen von Containern hinaus keine weiteren Tätigkeiten, stellen sich die Containergeschäfte als bloße Kapitalanlagen, nicht jedoch als unternehmerische Tätigkeit dar. Dies hat das FG Baden-Württemberg entschieden.
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