FG Düsseldorf: Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation

Die maßgebliche 40 %-Grenze für eine partielle Steuerbefreiung ambulanter Reha-Einrichtungen richtet sich nur nach der Anzahl der insgesamt behandelten ambulanten Rehabilitationsfälle. So entschied das FG Düsseldorf.
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