FG Hamburg: FG Hamburg legt Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vor

Das FG Hamburg hat die Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vorgelegt. Das BVerfG muss nun entscheiden, ob die rückwirkende Neuregelung gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes (Art. 20. Abs. 3 GG) verstößt.
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