FG Hamburg: FG Hamburg legt Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vor

Das FG Hamburg hat die Neuregelung der Tonnagesteuer dem BVerfG vorgelegt. Das BVerfG muss nun entscheiden, ob die rückwirkende Neuregelung gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes (Art. 20. Abs. 3 GG) verstößt.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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