FG Hamburg: Leistungen eines Fitnessstudios während des Corona-Lockdowns
Das FG Hamburg entschied, dass es sich bei der Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge an ein Fitnessstudio während des Corona-Lockdowns nicht um steuerbare Leistungen handelte.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der