Das FG Köln entschied, dass Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung mindern.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der