FG Köln: Steuerliche Privilegierung von „Millionärsfonds“ zulässig
Das FG Köln entschied zur steuerlichen Privilegierung für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung des Investmentsteuergesetzes.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der