FG Kommentierung: Anscheinsbeweis spricht für private Kfz-Nutzung

Trotz eines vereinbarten Privatnutzungsverbots sprach der Anscheinsbeweis in einem vom FG Köln entschiedenen Fall für eine private Kfz-Nutzung des Firmen-Pkw, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu bejahen war.
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