FG Kommentierung: Anscheinsbeweis spricht für private Kfz-Nutzung

Trotz eines vereinbarten Privatnutzungsverbots sprach der Anscheinsbeweis in einem vom FG Köln entschiedenen Fall für eine private Kfz-Nutzung des Firmen-Pkw, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu bejahen war.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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