FG Kommentierung: Erweiterte Kürzung nach Veräußerung des letzten Grundstücks

Nach Veräußerung des letzten Grundstücks kann nach einem Urteil des FG Münster eine nur noch vermögensverwaltende Tätigkeit unschädlich für die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG sein.
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