FG Kommentierung: Fertigungsstraßen von Autoherstellern keine Bauwerke im Sinne der Bauabzugsteuer

Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass automatisierte Fertigungsstraßen von Automobilherstellern keine „Bauwerke“ im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sind, sodass Baumaßnahmen an diesen Straßen keinen Bauabzugsteuereinbehalt auslösen.
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