FG Münster: Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG

Das FG Münster hat in verschiedenen Urteilen über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG entschieden.
Nach oben