FG Münster: Aufspaltung führt zur Zurechnung der Vorbesitzzeit i. S. von § 6a GrEStG

Das FG Münster entschied, dass die für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG erforderliche Vorbesitzzeit bei Aufspaltung einer KG der Gesellschafterin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zugerechnet wird.
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