FG Münster: Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte

Das FG Münster hat entschieden, dass Corona-Hilfen nicht als außerordentliche Einkünfte einer ermäßigten Einkommensbesteuerung unterliegen.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
Nach oben