FG Münster: Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungsgemäß

Das FG Münster hat entschieden, dass die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG von jährlich 6 % verfassungsgemäß ist.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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