FG Münster: Kein gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf der 5-jahresfrist

Bei Veräußerungen sechs Monate nach Ablauf der 5-Jahresfrist liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn keine besonderen Umstände begründet werden können. So entschied das FG Münster.
Weihnachtsessen Hahnenburg 16.12.2022
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich
der […]
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