FG Münster: Übernahme vom ärztlichen Notfalldiensten und Blutentnahmen
Die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden sind nach einem Urteil des FG Münster keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der