FG Münster: Umsatzsteuer beim Verkauf und Verfall von Erlebnisgutscheinen

Erbringt der Unternehmer mit dem Verkauf von Erlebnisgutscheinen Vermittlungsleistungen gegenüber dem jeweiligen Veranstalter, erhöht sich das Entgelt für seine Vermittlungsleistung nachträglich, wenn der Gutschein verfällt. So hat das FG Münster entschieden.
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