FG Nürnberg: Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs

Die aus § 52d FGO folgende Nutzungspflicht erweist sich als weitere, von Amts wegen zu berücksichtigende Formvorschrift für rechtswirksame Prozesshandlungen durch bestimmende Schriftsätze. Dies stellt das FG Nürnberg klar.
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