Gewerbliche Infektion entfällt : Handlungsbedarf bei kleineren Photovoltaikanlagen
Der Gesetzgeber hat die Erträge aus kleineren Photovoltaikanlagen seit dem 1.1.2022 steuerfrei gestellt. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf für vermögensverwaltend tätige Mitunternehmerschaften, welche bisher durch die Erträge aus einer Photovoltaikanlage gewerblich infiziert waren. Die Finanzverwaltung hat eine Übergangszeit bis zum 31.12.2023 zugebilligt.
Auch im Jahr 2022 konnten wir –höchst bedauerlicherweise– wieder keine Weihnachtsfeier veranstalten, da zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung die weitere Entwicklung hinsichtlich der