Landesregierung Nordrhein-Westfalen: Umsatzsteuer bei Schulfesten oder Kuchenverkauf in NRW

Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Aufgrund zwingender EU-rechtlicher sorgte vielfach für Nachfragen, ob künftig beispielsweise auch der Kuchenverkauf an Schulen in Nordrhein-Westfalen besteuert werden muss.
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