LfSt Rheinland-Pfalz: Überprüfung der Steuerbegünstigung bei Vereinen

Das LfSt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Vereine demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen vom Finanzamt erhalten. Zudem informiert das LfSt über die Möglichkeit einer vereinfachten Überprüfung.
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